Hinweisgebersystem

 

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

im Rahmen der EU-weiten Richtline 2019/1937 – besser bekannt unter den Namen „Whistleblowingrichtlinie“ oder Hinweisgeberschutzgesetz – haben Sie an dieser Stelle die Möglichkeit, Meldungen über Informationen, Beobachtungen und Vorkommnisse mit Bezug auf Complianceverstöße weiterzugeben.

Bitte geben Sie eine Meldung nur dann ab, wenn Sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Falschmeldungen und Beschuldigungen können bei den in der Meldung angegebenen Personen zu Schädigungen führen oder Sie selbst belasten.

Bitte überprüfen Sie daher Ihre Meldung vor Versand sorgfältig und machen Sie nur solche Angaben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.

Das von uns verwendete System sorgt technisch für den Schutz der von Ihnen übermittelten Meldung. Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei, die Sicherheit Ihrer Meldung weiter zu erhöhen und halten Sie sich - sofern möglich - an die nachfolgenden Regeln:

  • Nutzen Sie nur Ihre eigenen IT-Systeme

  • Falls Sie anonym melden möchten, verzichten Sie bitte auf die Angabe persönlicher Daten wie z. B. Ihren Namen, Ihre Abteilung oder andere Informationen, die ggf. Rückschlüsse auf Sie zulassen und kreuzen Sie bei der Meldung das Kästchen „anonym“ an.

  • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung. Sie erkennen diese an dem Schloss-Symbol neben der Adresszeile.

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